Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der T2BEAM Technologies AG
1. Vertragsgegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") bilden zusammen mit der Bestellung den Vertrag für die Lieferung von Produkten und/oder Software zwischen der T2BEAM Technologies AG („T2BEAM“) und dem Kunden ("Vertrag"). Abweichungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von T2BEAM schriftlich bestätigt werden.
2. Leistungsumfang
2.1 Produkte
T2BEAM liefert dem Kunden die in der Bestellung aufgeführten Produkte. Geringfügige Änderungen der technischen Spezifikationen, insbesondere zufolge neuer Versionen sowie technischer Aktualisierungen, Verbesserungen oder Korrekturversionen bleiben vorbehalten.
2.2 Software-Lizenzen
T2BEAM erteilt dem Kunden an der vom Kunden erworbenen Software ein nicht exklusives, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum privaten Gebrauch. Für Software von Drittherstellern gelangen die mitgelieferten Lizenzbestimmungen des Drittherstellers zur Anwendung. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern die Software zusammen mit einem Produkt erworben wurde, darf das Nutzungsrecht an der Software zusammen mit dem Produkt übertragen werden.
2.3 LiefertermineT2BEAM wird sich bemühen, den in der Bestellbestätigung allenfalls angegeben Liefertermin einzuhalten. Es handelt sich lediglich um einen geschätzten Liefertermin, welcher für T2BEAM nicht rechtlich verbindlich ist.
2.4 SchutzrechteSämtliche Schutzrechte verbleiben bei T2BEAM. T2BEAM erhält das Recht zur freien Verwertung sämtlicher Daten, die vom Kunden auf die Server von T2BEAM gespielt werden.
3. Vergütung & Gesetzliche Abgaben (Mehrwertsteuer)
Der Kunde vergütet T2BEAM den im Vertrag vereinbarten Preis per Kreditkarte oder einer anderen von T2BEAM anerkannten Online-Zahlungsmöglichkeit im Voraus. Sämtliche Gesetzlichen Abgaben wie Mehrwertsteuer oder Zoll-Gebühren sind gemäss den Bestimmungen des jeweiligen Landes vor Ort durch den Kunden direkt zu begleichen, und sind nicht auf der Rechnung der T2BEAM ersichtlich.
T2BEAM ist zu keinerlei Vorleistungen verpflichtet.
4. Lieferung
Die Lieferung sämtlicher Software erfolgt ausschliesslich per Download durch den Kunden vom angegebenen Server. Es erfolgt keine Lieferung auf einem physischen Medium. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den eigenen Zugang zum Server sicherzustellen.
Die Lieferung der Produkte erfolgt an die in der Bestellung angegebene Adresse nach DDU gemäss Incoterms 2000.
5. Gewährleistung
a) Produkte
T2BEAM gewährleistet das ordnungs- und bestimmungsmässige Funktionieren der Produkte entsprechend den in der jeweiligen Dokumentation enthaltenen Spezifikationen während einem Jahr ab Versand.
Die Produkte sind nicht zur Verwendung für medizinale Zwecke bestimmt. Jegliche Gewährleistung hierfür ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde anerkennt, sich für die Beurteilung seines gesundheitlichen Zustandes nicht auf die von den Produkten generierten Angaben zu verlassen.
Bei Eintritt und zweckdienlich dokumentierter Mitteilung eines nachvollziehbaren Mangels während der Gewährleistungsfrist steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung zu. Die Kosten für die Rücksendung des Produktes an T2BEAM wird vom Kunden übernommen und diejenigen für den Versand des nachgebesserten Produktes an den Kunden von T2BEAM. Diese Gewährleistung tritt anstelle der Gewährleistungsansprüche des schweizerischen Obligationenrechts und ist abschliessend.
b) Software
T2BEAM gewährleistet, dass die Software während neunzig (90) Tagen nach dem Erwerb der Lizenz im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert, sofern die empfohlene Konfiguration eingehalten wird. Unwesentliche Abweichungen von Funktionen gegenüber der Dokumentation begründen keine Gewährleistungsrechte. T2BEAM gewährleistet nicht, dass die Software fehlerfrei ist, unterbruchfrei betrieben werden kann und mit sämtlichen Konfigurationen kompatibel ist. Sämtliche Gewährleistungsansprüche müssen innert der vorgenannten Frist von neunzig (90) Tagen geltend gemacht werden. Sollte die Software nicht wie gewährleistet funktionieren, so beschränkt sich die Haftung von T2BEAM und die Rechtsbehelfe des Kunden aus Gewährleistung ausschliesslich auf, nach Wahl von T2BEAM, i) den Ersatz der Software, oder ii) eine Rückvergütung der an T2BEAM für die Software bezahlten Lizenzgebühr.
Die Software wird ohne jegliche Wartungs- oder Supportleistungen zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf neuere Versionen der Software, ist jedoch im Rahmen der vorliegenden Lizenz zur Benützung von Minor Releases berechtigt, soweit sie von T2BEAM frei veröffentlicht werden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist erfolgt die Installation von Minor Releases ausschliesslich auf Gefahr des Kunden.
Diese limitierte Gewährleistung ist die einzige und abschliessende Gewährleistung von T2BEAM und umschreibt die abschliessenden Rechtsbehelfe des Kunden für Gewährleistungsansprüche. Mit Ausnahme der vorgehenden limitierten Gewährleistung stellt T2BEAM die Software nur „as is“ mit allfälligen Fehlern zur Verfügung und jede weitere Gewährleistung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, ist ausdrücklich wegbedungen. Es werden und wurden keine weiteren expliziten oder impliziten Zusicherungen (z.B. betreffend Leistungsfähigkeit, Sicherheit, Integration, Gebrauchstauglichkeit, Beschaffenheit oder Zweckmässigkeit etc.) abgegeben.
c) Online-Dienste
Die Benützung der Produkte und Software begründet keine Rechte des Kunden auf Benützung von Online-Diensten von T2BEAM. Die von T2BEAM im Zusammenhang mit den Produkten und der Software angebotenen Online-Dienste erfolgen ausschliesslich im freien Ermessen von T2BEAM. Jegliche Gewährleistung für die Online-Dienste ist wegbedungen.
d) Daten
Vom Kunden auf ein System von T2BEAM geladene Daten unterliegen keinerlei Gewährleistung und sind vom Kunden laufend so zu sichern, dass er diese jederzeit selbst wiederherstellen kann. T2BEAM ist nicht verpflichtet, dem Kunden die Daten per Fernzugriff zur Verfügung zu stellen oder diese dem Kunden auf andere Weise zukommen zu lassen. T2BEAM ist nicht verpflichtet, die Daten zu speichern und ist jederzeit berechtigt, diese nach eigenem Ermessen zu löschen.
e) Drittprodukte
Für Drittprodukte und Zubehör gilt die Gewährleistung des jeweiligen Drittlieferanten, unter Ausschluss jeder weiteren oder anderen Gewährleistung von T2BEAM.
f) Ausnahmen
T2BEAM ist von den vorstehenden Verpflichtungen enthoben, wenn ein sachgewährleistungsrechtlicher Anspruch darauf beruht, dass das Produkt oder die Software vom Kunden oder durch von T2BEAM nicht beauftragte Dritte geändert wurde, oder dass dessen/deren Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen bzw. Einsatzweisen erfolgt.
Der Kunde ist für den Betrieb sämtlicher Telekommunikationsverbindungen (inkl. Verbindung von Produkten zum Mobiltelefon und Verbindung vom Mobiltelefon zu den Online-Diensten) alleine verantwortlich.
g) Rückgabe / Umtausch
T2BEAM nimmt grundsätzlich keine verkauften Produkte zurück. Ein allfälliger Umtausch eines Produktes ist Ermessensache von T2BEAM und nur im Umfang der Hardware möglich, sofern die Produkte ungeöffnet und ungebraucht, nach der Rücksendung zu Lasten des Kunden, bei T2BEAM vorliegen. Eine Rückzahlung des Kaufpreises oder Teile davon sind ausgeschlossen. Jegliche Software Lizenzen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
h) Keine weitere Gewährleistung
Dem Kunden stehen gegenüber T2BEAM keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.
6. Haftung
Die kumulative Haftung von T2BEAM für direkte Schäden ist beschränkt auf die Höhe der vom Kunden bezahlten Vergütung für das betroffene Produkt bzw. die betroffene Software.
Schadenersatz für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und alle weiteren Ansprüche des Kunden, über die vorstehende Regelung hinaus, ist im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine Haftung für andere Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder weitere reine Vermögensschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Vorbehalten bleibt in jedem Fall eine weitergehende Haftung für vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen.
7. Gewährleistung für Schutzrechte
T2BEAM gewährleistet, gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht wissentlich zu verletzen.
T2BEAM verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit den Produkten oder der Software in der Schweiz erhobenen Anspruch wegen Verletzung eines Schutzrechtes, sofern der Kunde T2BEAM innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt und T2BEAM die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässt. Unter diesen Voraussetzungen führt T2BEAM den Rechtsstreit auf eigene Kosten und übernimmt auch Schadenersatz, der Dritten rechtskräftig zugesprochen wird.
Wenn die von T2BEAM gelieferten Produkte oder Software nach richterlichem Urteil oder nach dem Ermessen von T2BEAM Schutzrechte Dritter verletzt, hat T2BEAM das Recht, auf eigene Kosten Änderungen vorzunehmen, um die Schutzrechtsverletzung zu beseitigen oder die entsprechenden Rechte zu erwerben. Sofern diese Massnahmen nicht zum Ziel führen und die Schutzrechtsverletzung durch rechtskräftiges Urteil festgestellt ist, wird T2BEAM den Kunden für den Verlust des Nutzungsrechts durch Rückerstattung der erfolgten Zahlungen (unter Abzug der handelsüblichen Benutzungsgebühr) entschädigen.
T2BEAM ist von den vorstehenden Verpflichtungen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch darauf beruht, dass die Produkte oder Software vom Kunden oder durch von T2BEAM nicht beauftragte Dritte geändert wurden, oder dass deren Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt.
Dem Kunden stehen gegenüber T2BEAM keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.
8. Datenschutz
Die Beziehung von T2BEAM zum Kunden erfordert die Sammlung und Bearbeitung persönlicher Daten. Der Kunde stimmt hiermit zu und bevollmächtigt T2BEAM, diese Daten selbst oder durch Dritte verarbeiten zu lassen (z.B. im Kontakt mit Zulieferern, Produktionswerken) und diese Daten ins Ausland oder gegebenenfalls an Dritte weiterzuleiten.
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm an T2BEAM übermittelten Daten zum Zwecke des Betriebs der Online-Dienste, der Fortentwicklung der Produkte und Software sowie zu Marketingzwecken durch T2BEAM oder Dritte uneingeschränkt gesammelt, gespeichert und/oder verarbeitet werden. Bei der Verwendung der Daten für Online-Dienste ist der Kunde damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Kunde kann dabei mittels der von ihm vorgenommenen Einstellungen wählen, ob dies unter Nennung seines Namens oder in anonymisierter Form erfolgen soll.
9. Schlussbestimmungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus einem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von T2BEAM an Dritte abzutreten.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB, einer Spezifikation oder einer Vertragsurkunde als nichtig oder unwirksam erweisen, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der angestrebte Zweck soweit wie möglich erreicht wird.
Gerichtsstand für alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von T2BEAM. T2BEAM behält sich das Recht vor, gegen den Kunden an dessen Wohnsitz vorzugehen.
Der Vertrag, einschliesslich dieser AGB, untersteht Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
Stand: Juni 2010

